___ im Wesentlichen an der bisherigen diagnostischen Einschätzung gemäss Gutachten vom 1. Oktober 2021 fest. Er ergänzte, dass der PCL-R-Summerwert mittlerweile etwas höher anzusiedeln sei (PCL-R-Summenwert von 26). Daraus lasse sich eine bereits hochgradige Ausprägung von psychopathy (sensu Hare) beim Beschwerdeführer ableiten, was in Bezug auf die therapeutische Beeinflussbarkeit sowie die Legalprognose grundsätzlich als ungünstiger Umstand zu erwähnen sei (pag. BVD/1404). Der Beschwerdeführer sei relativ geschickt darin, sozial gewünschte Antworten zu geben. Diese wirkten teilweise wie antrainierte Angaben aus den Therapiesitzungen.