18 im letzten Jahr (pag. BVD/1338). Anlässlich eines Telefongesprächs vom 1. Juli 2022 äusserte sich Dr. med. D.________ dahingehend, dass er gestützt auf die Schilderungen der BVD über den jüngsten Vollzugsverlauf und das zu etablierende Risikomanagement bei Versetzung in eine AEP wenig Bedenken hinsichtlich des Antritts der Lehre habe (pag. BVD/1340). Mit Verfügung vom 4. Juli 2022 hiessen die BVD den Antrag der MZ E.________ dahingehend gut, als dem Beschwerdeführer auf den Zeitpunkt des Antritts der Lehre eine Arbeitserprobung bei der J.__