nen solchen gegenüber seinen Fallbeteiligten verschweigen. Er sei inzwischen in der Lage, Suchtverhalten gegenüber Mitarbeitenden anzusprechen, was als Fortschritt gewertet werde. Eigeninitiativ habe der Beschwerdeführer erklärt, dass er die Planung und Strukturierung seiner externen Aufenthalte (im Gegensatz zum ersten Mal) überdenken müsse (pag. BVD/1333). Einer Aktennotiz zu einem Telefongespräch zwischen dem MZ E.________ und den BVD vom 1. Juli 2022 kann entnommen werden, dass der Beschwerdeführer seine Lehre bei der J.________ AG am 8. August 2022 wieder aufnehmen könne. Die Überführung in ein AEX erfolge nach Beendigung der Probezeit (also nach 3 Monaten);