___ festgehalten, dass der Beschwerdeführer seit einigen Monaten eine Freundin habe, die er während seiner Zeit in der Lehre kennengelernt habe. Sie habe ihn auch während seiner Zeit auf der BeoT besucht und sei als Bezugsperson aus zwei gemeinsam verbrachten Urlauben bekannt. Sie telefonierten sehr oft, was einen positiven Einfluss auf die allgemeine Befindlichkeit des Beschwerdeführers habe. Mit seinem Vater und dessen Familie pflege er nach wie vor eine gute Beziehung. Auch zu seiner Mutter pflege er eine liebevolle Beziehung, mache sich allerdings auch grosse Sorgen um sie, da sie nach der Scheidung im November 2021 etwas einsam sei und ausserdem gesundheitliche Probleme habe.