BVD/1222). Einer Aktennotiz zu einem Telefongespräch zwischen den BVD und dem MZ E.________ vom 16. Mai 2022 kann entnommen werden, dass der Verlauf des Vollzugs seit drei Monaten sehr gut sei. Dem Beschwerdeführer scheine bewusst zu sein, dass nichts mehr passieren dürfe. Den Ernst der Lage habe er letztes Jahr noch nicht verstanden gehabt. Die Lehre sei ihm sehr wichtig (pag. BVD/1236). Aus dem Protokoll zur Vorbesprechung des Vollzugsverlaufs vom 27. Mai 2022 geht hervor, dass sich der Beschwerdeführer mittlerweile in der Therapie authentisch, spürbar und offen zeige. Er äussere sich zum Suchtdruck, benenne entsprechende Strategien und weise keine «Anti-Haltung» mehr auf.