BVD/1211). Aufgrund der Rückversetzung habe er seine Lehre abbrechen müssen. Ziel sei aber nach wie vor, dass er diese Lehre nochmals beginne. Sein Lehrbetrieb zeige hierfür eine gewisse Bereitschaft, zumal der Beschwerdeführer stets positive Rückmeldungen betreffend seine Arbeitsleistung erhalten habe (pag. BVD/1212). Schliesslich ist festgehalten, dass sich der Beschwerdeführer seit dem 14. Februar 2022 wieder auf der offenen