BVD/1138). Dem Vollzugsbericht vom 14. April 2022 ist zu entnehmen, dass die Zeit seit der letzten Berichterstattung von Konsumrückfällen und einem grossen Rückschritt im Vollzugsverlauf geprägt gewesen sei (pag. BVD/1209). Grosser Veränderungsbedarf bestehe nach wie vor bei der risikorelevanten Alkohol- und Drogenproblematik des Beschwerdeführers. Die daran anlehnenden Vollzugsziele, ausschliesslich negative Urinproben abzugeben und Konsumverlangen zu kommunizieren, habe der Beschwerdeführer bisher nicht erreichen können. Unter dem Titel «soziale Kompetenzen» wurde festgehalten, dass der Beschwerdeführer den Raum verlasse, wenn er sich provoziert fühle.