Aus dem Vollzugsplan vom 22. Februar 2022 geht hervor, dass während des Jahres 2021 mehrere Rückfälle mit verschiedenen Substanzen zu verzeichnen gewesen waren. Laut eigener Angabe sei sein Bedürfnis zu konsumieren in Momenten des Drucks entstanden (pag. BVD/1173). Zum Zeitpunkt des Eintritts in die BeoT sei die Haltung des Beschwerdeführers vor allem von Unverständnis, Frustration, Perspektivenlosigkeit, Verzweiflung und Motivationslosigkeit geprägt gewesen. Dies habe sich vor allem dadurch gezeigt, dass er sich als «Opfer» gesehen und sich auch so verhalten habe.