Am 17. November 2021 beurteilte die KoFako erneut den Fall des Beschwerdeführers. Sie hielt die Gewährung von weiteren Vollzugsöffnungen (Progressionsstufe C – Übernachtungsurlaube, WEP, WAEX, bedingte Entlassung) für deutlich verfrüht (pag. BVD/956 f.). Mit Verfügung vom 10. Dezember 2021 widerriefen die BVD aufgrund der Vorkommnisse (Konsum) die Progressionsstufen A und B sowie die Vollzugsstufe des Arbeitsexternats. Der Beschwerdeführer wurde in die Grundstufe zurückversetzt (pag. BVD/982 ff.). Aufgrund der Rückversetzung musste er seine Lehre abbrechen (pag. BVD/1212).