___ eine Arreststrafe von 4 Tagen aufgrund der Einnahme von anabolen Steroiden (Trenbolon und Nandrolon). Der Beschwerdeführer räumte den Konsum ein und erklärte, er habe mit der Einnahme den strengen Alltag besser bewältigen wollen (pag. BVD/915 ff.). Am 3. November 2021 bestätigten die BVD die Versetzung des Beschwerdeführers in die Vollzugsstufe des Arbeitsexternats (AEX). Mittels Urinprobe war der Beschwerdeführer sodann positiv auf Kokain getestet und am 8. November 2021 mit Arrest bestraft worden (pag. BVD/938 f.). Aus einer Aktennotiz vom 17. November 2021 geht hervor, der Beschwerdeführer sei überrascht gewesen, dass die Urinprobe erst jetzt positiv ausgefallen sei.