Gemäss Dr. med. D.________ seien sowohl die ausgeprägte Suchterkrankung als auch die dissozialen und emotional-instabilen Persönlichkeitsanteile deliktsrelevant bzw. insbesondere deren Zusammenspiel. Als gewalttriggernd könnten insbesondere die Stimulanzien (wie Amphetamine und Kokain) und Alkohol angesehen werden. Alprazolam (Xanax®) könne allenfalls die Hemmschwelle noch etwas gesenkt haben, da der Beschwerdeführer diese Substanzklasse seit langem zur Bekämpfung von Ängsten und zur Selbstwertregulation eingesetzt habe und entsprechende Enthemmungseffekte auch aus der wissenschaftlichen Literatur und der gängigen klinischen Erfahrung bekannt seien.