Weiter seien die unbegleiteten Zeitfenster in den Beziehungsurlauben auf 12 Stunden erhöht worden. Zusammenfassend wurde festgehalten, dass der Beschwerdeführer noch mit Vielem überfordert sei, sich aber motiviert zeige, seinen Weg in eine positive Richtung zu gehen (pag. BVD/751 f.). Mit Gutachten vom 1. Oktober 2021 stellte Dr. med. D.________ für die Tatzeit und «aktuell» die folgenden Diagnosen bzw. deliktrelevante Problembereiche (pag. BVD/857): Tatzeitnah (18.12.2018): Psychische und Verhaltensstörungen durchmultiplen Substanzgebrauch mit im Tatzeitraum Abhängigkeitsyndrom und Mischintoxikation (ICD-10 F19).