Auch unter dem alleinigen Einfluss von Benzodiazepinen beschreibe der Beschwerdeführer eine positive Wirkung im Dämpfen negativer Gefühle wie Angst oder Enttäuschung und das Erreichen einer gewissen Gleichgültigkeit. In diesem Zusammenhang habe erarbeitet werden können, dass der Beschwerdeführer in seinem Leben kaum die Chance gehabt habe, die Regulation von Gefühlen ohne die Hilfe von Substanzen zu erlernen, und dass der Aufbau diesbezüglicher Fähigkeiten zentral sei, um künftig abstinent und damit langfristig deliktfrei leben zu können (pag. BVD/758).