Der Beschwerdeführer habe unumwunden zugegeben, den Konsum von Alkohol in dem Sinne zu bagatellisieren, als dass er diesen alleine für sich selbst als nicht kritisch empfinde. Kritisch werde es aus seiner Sicht dann, wenn er dazu weitere (illegale) Substanzen konsumiere, was er dieses Mal erfolgreich vermieden habe und früher so wohl nicht möglich gewesen wäre. In der Deliktsarbeit stelle sich heraus, dass der Beschwerdeführer als Bedürfnis hinter seinem Konsum die Steigerung seines eigenen Wohlbefindens und überwiegend das sich Ablenken von der eigenen Trauer und Enttäuschung darüber, von den für ihn zuständigen Bezugspersonen enttäuscht worden zu sein, beschreibe.