Durch sein Verhalten habe er hin und wieder seine eigentlich positive Entwicklung in Gefahr gebracht und zeitweise eine konstruktive Zusammenarbeit verhindert. Ein kritischer Zwischenfall habe sich just in dem Moment ereignet, als er die Zusage für die Lehrstelle erhalten habe und die Progressionsstufe B verfügt worden sei. Er habe seinen Geburtstag mit mehreren Gläsern Wodka gefeiert, was ihm vier Tage Arrest eingebracht habe (pag. BVD/747). Hierzu erklärte der Beschwerdeführer in einem Schreiben an die BVD, dass er wie ein freier Mensch habe feiern wollen. Er habe sich für ein paar Stunden nicht unter Zwang und Kontrolle fühlen und sich ein wenig gehen lassen wollen.