BVD/743 ff.). Gemäss Vollzugsbericht vom 6. September 2021 sei das letzte halbe Jahr von sehr einschneidenden Ereignissen und Entscheidungen (wie der Gerichtsverhandlung) geprägt gewesen. Dementsprechend sei die Stimmung des Beschwerdeführers grossen Schwankungen unterlegen – von euphorisch zu kindisch, pubertär, provozierend, aber auch wütend und traurig. Dies habe die Zusammenarbeit in der Soziotherapie nicht einfach gemacht. Durch sein Verhalten habe er hin und wieder seine eigentlich positive Entwicklung in Gefahr gebracht und zeitweise eine konstruktive Zusammenarbeit verhindert.