Bei gutem Verlauf wäre ab Sommer 2021 die Weiterführung seiner KV-Lehre möglich (pag. BVD/524). Nachdem der Beschwerdeführer mit Urteil des Regionalgerichts vom 30. April 2021 rechtskräftig verurteilt worden war, wurde er mit Verfügung vom 28. Mai 2021 [offiziell] in den Massnahmenvollzug eingewiesen. Die relative Höchstdauer der Massnahme wurde auf den 4. November 2022, die absolute auf den 4. November 2023 festgelegt (pag. BVD/588). Der Beschwerdeführer habe beschlossen, anstelle der KV-Lehre eine Ausbildung zum Maurer zu absolvieren, was seitens des MZ E.________ begrüsst werde. Weiter informierte das MZ E.________ die BVD darüber, dass die Progressionsstufe A fast ausgeschöpft sei.