BVD/519). Der Beschwerdeführer pflege einen kollegialen Umgang mit den anderen Miteingewiesenen. Er habe aber die Tendenz, sich von anderen – nicht immer zu seinem Vorteil – beeinflussen zu lassen und klage manchmal selber, dass er sich zu wenig abgrenzen könne (auch akustisch). Öfters schimpfe er darüber, dass er im MZ E.________ am falschen Platz sei und keine genügende Suchttherapie erhalte (pag. BVD/520). Er sei weiterhin motiviert, seinen Lehrabschluss nachzuholen. Bei gutem Verlauf wäre ab Sommer 2021 die Weiterführung seiner KV-Lehre möglich (pag.