BVD/402 f.). Mit Verfügung vom 19. März 2021 hiessen die BVD den Antrag des MZ E.________ gut und verfügten die Versetzung des Beschwerdeführers in die Progressionsstufe A (pag. BVD/446 ff.). Gemäss Führungsbericht vom 16. März 2021 habe sich der Beschwerdeführer seit Sommer 2020 Mühe gegeben, sich besser auf die Massnahme einzulassen, und habe die meisten seiner Vollzugsziele erreicht. Die Zusammenarbeit mit der Bezugsperson funktioniere gut. Er halte sich an die Gesprächstermine und bringe sich aktiv in diese ein. Im Erledigen von Administrativaufgaben sei ein gewisses Manko festzustellen, weshalb dort Verbesserungspotential gesehen werde.