11 VVP vom 15. März 2021 wurde u.a. die weitere Vollzugsplanung besprochen. Diesbezüglich wurde festgehalten, dass in einem ersten Schritt die Versetzung in die Progressionsstufe A erfolgen solle. Bei weiterem gutem Verlauf sei geplant, den Beschwerdeführer im Sommer 2021 in die Progressionsstufe B zu versetzen, damit er in die Lehre einsteigen könne. Ferner seien sie (das MZ E.________) der Ansicht, dass bei weiterem gutem Verlauf mit dem Beantragen der Progressionsstufe C nach der Implementierung der Progressionsstufe B nicht allzu lange zugewartet werden solle (pag. BVD/402 f.).