Der psychiatrisch-psychologische Dienst des MZ E.________ erklärte, dass der Beschwerdeführer im Behandlungszeitraum an insgesamt 37 psychotherapeutischen Sitzungen teilgenommen habe. Die Behandlung sei deliktsorientiert und habe auf den Methoden der kognitiven Verhaltenstherapie basiert. Daneben habe er auf der BeoT an insgesamt 13 psychotherapeutischen Gruppensitzungen teilgenommen. Der Beschwerdeführer habe sich über den gesamten Behandlungszeitraum schwankend formal zuverlässig gezeigt und sei mehrfach verspätet oder nicht selbständig zu den vereinbarten Terminen gekommen. Diesbezüglich sei es in der aktuellsten Vollzugsplanperiode bereits zu einer Verbesserung gekommen (pag.