__ erkennbar seien und eine Entwicklungsstagnation im suchtrelevanten Bereich seit 2016 vermuten lasse. Die risikorelevante Beeinflussbarkeit werde daher als eher ungünstig eingestuft (pag. BVD/431 f.). Gemäss Vollzugsbericht des MZ E.________ vom 4. Dezember 2020 könne das Verhalten des Beschwerdeführers im Vollzugsalltag als gut bezeichnet werden. Er habe sich zunehmend auf die Massnahme einlassen können und zeige sich in allen drei Säulen (Soziotherapie, Psychotherapie, Arbeitsagogik) absprachefähig und zuverlässig, trotz anfänglicher Anlaufschwierigkeiten (pag.