Beim Beschwerdeführer seien zudem psychopathische Persönlichkeitseigenschaften mittelgradig bis hoch ausgeprägt. Dass es beim Beschwerdeführer trotz langjährigen Konsums nicht zu vielen aktenkundigen Gewaltstraftaten gekommen sei, lasse die Vermutung zu, dass er über einige wenige Kontrollstrategien für entsprechende Handlungsimpulse verfüge. Inwieweit er eine stabile Motivation habe aufbauen können, um diese Strategien zu erweitern, sei aufgrund des bisher schwankenden Verlaufs kritisch zu betrachten.