Zusammenfassend wird im Risikoprofil gestützt auf FOTRES und VRAG-R von einem mittel bis hohen Delinquenzrisiko für schwerwiegende und leichtgradige Gewaltstraftaten ausgegangen. Die angeklagte Schändung bzw. leichte Körperverletzung werde als Gewaltdelikt mit dem Motiv der Erniedrigung im sexuellen Kontext und nicht zur Befriedigung sexueller Bedürfnisse quantifiziert. Aufgrund der damit intendierten psychischen Opferschädigung werde dieses Deliktsverhalten im Schweregrad als mittelgradig eingestuft.