Bei der Anwendung des VRAG-R habe der Beschwerdeführer einen korrigierten Summenwert von 14 Punkten (von 46 möglichen Punkten) erzielt. Dieser Summenwert entspreche der Risikokategorie 7 von 9 Risikokategorien. Das Rückfallrisiko für erneute Anklagen und Verurteilungen für sexuell und nicht-sexuell motivierte Gewaltdelikte liege bei der Gruppe von Straftätern, die diesen Gesamtwert erreichten, innerhalb von 5 Jahren bei 45% und innerhalb von 12 Jahren bei 69%. Der Beschwerdeführer habe einen Prozentrang von 73,6 erreicht.