8 vitäten teil. Die Therapie könne nur eingeschränkt deliktspezifisch durchgeführt werden, da noch keine Verurteilung erfolgt sei. Die drogenspezifische Therapie beginne im Januar/Februar 2021 (pag. BVD/335). Am 24. September 2020 resp. am 21. Oktober 2020 wurde im Auftrag der BVD eine Risikoabklärung erstellt (pag. BVD/410 ff.). Bezüglich der verschiedenen Tests wurde festgehalten, dass der Beschwerdeführer auf der PCL-R einen Summenwert von 23 (von möglichen 40) Punkten erreicht habe.