Seitens des MZ E.________ wurde den BVD am 16. Oktober 2020 mitgeteilt, dass sich der Beschwerdeführer mittlerweile äusserst umgänglich und motiviert zeige; Öffnungen würden grundsätzlich befürwortet. Deshalb sei in einem nächsten Schritt geplant, dem Beschwerdeführer in Begleitung seiner Familienmitglieder Vollzugsöffnungen zu gewähren. Es wurde dagegen als problematisch erachtet, dass der Beschwerdeführer in der Regel auf ältere und teilweise verfestigt dissoziale Personen treffe. Er scheine mehr und mehr eine «Gefangenen-Identität» anzunehmen. Trotzdem nehme er an den Akti-