Insbesondere im Hinblick auf die forensische Therapie zeige sich der Beschwerdeführer grundsätzlich kooperativ und beteilige sich inzwischen vermehrt aktiv an den Sitzungen, wobei er auch offen seinen Unmut äussere und mitteile, was er denke. Er betrachte die Therapie weiterhin nicht als gewinnbringend. Zwischenzeitlich gelinge es ihm, sein Suchtverlangen anzusprechen. Es sei ihm gelungen, seine Emotionen ohne Substanzkonsum zu regulieren und auch in schwierigen Situationen auszuhalten und beispielsweise durch Gespräche zu klären (pag. BVD/508 f.). Seitens des MZ E.___