7 Entweichung mit Konsumrückfall gekommen war (pag. BVD/247; pag. BVD/220 ff.; pag. BVD/229 ff.). Einem entsprechenden Schreiben des MZ E.________ vom 14. Mai 2020 ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer wiederholt seine fehlende Motivation, eine Therapie im MZ E.________ zu machen, geäussert habe. Seiner Ansicht nach sei das MZ E.________ für eine Drogentherapie nicht geeignet, da es so viele Eingewiesene mit einer Massnahme gemäss Art. 59 StGB habe und dies für ihn nicht zusammenpasse. Auch die Tatsache, dass er auf der offenen Abteilung sei, aber nicht raus könne, mache ihm zu schaffen.