BVD/201 ff.). Mit Verfügung vom 2. März 2020 wurde der Beschwerdeführer in den offenen Bereich des MZ E.________ versetzt (pag. BVD/217 f.). Die Auswertung des Vollzugsplans ergab, dass die Teilziele im Bereich Gesundheit nicht erreicht worden waren, da es in den letzten Monaten zu mehreren Konsumrückfällen und einer