Der Beschwerdeführer wolle den Lehrabschluss seiner kaufmännischen Lehre nachholen. Er habe wieder Kontakt zu seinem Vater aufgenommen, der ihn zusammen mit seinen beiden Stiefgeschwistern im MZ E.________ besucht habe. Auch mit seiner Mutter und deren Partner sowie mit einem Freund aus seiner Jugendzeit und seiner Ex-Freundin habe er Kontakt. Es entstehe der Eindruck, dem Beschwerdeführer sei bewusst, dass er ein prosoziales Umfeld aufbauen müsse. Schliesslich wurde empfohlen, den Beschwerdeführer nach vier Monaten in den offenen Vollzug übertreten zu lassen (pag. BVD/201 ff.).