Seine Zuverlässigkeit habe sich im Laufe der Zeit verbessert. Der Beschwerdeführer habe von Anfang an geäussert, dass er die Zeit in der Massnahme nutzen wolle. Er wolle an sich arbeiten und sein Ziel sei es, ein drogenfreies Leben zu führen und einer Arbeit nachzugehen. Im Bereich Arbeit wurde ausgeführt, dass mit ihm die Themen Pünktlichkeit und das Einhalten von Regeln und Abmachungen hätten geübt werden müssen. Er lasse sich von seiner Umgebung schnell ablenken. Ein weiteres Thema, das bearbeitet werden müsse, sei sein Durchhaltewillen, wenn er eine Arbeit erledigen müsse, an der er nach einiger Zeit das Interesse verliere.