Er habe schnell Anschluss gefunden und pflege mit allen einen kollegialen Umgang. Im Alltag sei auch immer wieder eine gewisse Empathie anderen gegenüber spürbar. Auch in Bezug auf das Opfer G.________ sei immer mehr Mitgefühl spürbar. Zwar bagatellisiere der Beschwerdeführer teilweise seine Tat, indem ihn das Opfer mit dem Diebstahl seines Geldes gereizt habe. Gleichzeitig räume er ein, dass das in keinem Fall eine Rechtfertigung für die übermässige Gewaltanwendung seinerseits sei. In der Zusammenarbeit mit seiner Bezugsperson zeige er sich offen und kooperativ. Seine Zuverlässigkeit habe sich im Laufe der Zeit verbessert.