Dies ist vorliegend nicht anders zu handhaben. Zur Klärung allfälliger Widersprüchlichkeiten / Ergänzungen wird Dr. med. D.________ an der Verhandlung vor der Beschwerdekammer in Strafsachen teilnehmen. Sollte es sich dereinst – unter Berücksichtigung der gesamten Akten – für die Beschwerdekammer in Strafsachen als notwendig erweisen, eine weitere sachverständige Person mit der Begutachtung des Verurteilten/Beschwerdeführers zu betrauen, wird sie dies von Amtes wegen in die Wege leiten.