3. Die Entschädigung für die amtliche Vertretung sei gerichtlich festzulegen. 4. Die gegenüber A.________ angeordnete Sicherheitshaft, welche am 18.10.2023 abläuft, sei bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Beschlusses der Beschwerdekammer resp. bis zur Erhebung einer allfälligen Beschwerde beim Bundesgericht zu verlängern. 3. Zuständigkeit und Eintreten