II. Allfällige weitere Verfügungen seien von Amtes wegen zu treffen. Die BVD stellten und begründeten schliesslich folgende Anträge: 1. Die Beschwerde von A.________ vom 12. April 2023 gegen den Beschluss des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 23. März 2023, begründet am 31. März 2023, sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Bis zur Rechtskraft des Urteils sei die Sicherheitshaft in der Vollzugsform des aktuellen Massnahmenvollzugssettings aufrecht zu erhalten und deren Ausgestaltung den Bewährungs- und Vollzugsdiensten (BVD) zu übertragen.