BK/185 ff.). Mit Verfügung vom 10. Mai 2023 ordnete die Verfahrensleitung die Durchführung einer mündlichen Verhandlung an und hiess die Beweisanträge der Generalstaatsanwaltschaft und der BVD auf Befragung von Dr. med. D.________ als Sachverständigen sowie auf Einholung aktueller Vollzugs- und Therapieberichte gut (pag. BK/295 ff.). Dagegen wies sie den Beweisantrag des Beschwerdeführers auf Erstellung eines Obergutachtens ab. Der am 27. September 2023 eingegangene Vollzugs- und Therapiebericht wurde den Parteien gleichentags zugestellt (pag. BK/441 ff.