3 Akten erkennen der mit Eingabe vom 17. April 20223 eingereichten Unterlagen gutzuheissen seien; dagegen sei der Antrag auf Erstellen eines Obergutachtens abzuweisen. Sie selbst beantragten die Einvernahme von Dr. med. D.________ als Sachverständigen. Weiter seien die Vollzugsakten der BVD verhandlungsnah bei den BVD zu verlangen (pag. BK/185 ff.).