BK/209 f.). Am 21. April 2023 teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, dass der Verfahrensantrag auf mündliche Verhandlung gutzuheissen sei. Im Weiteren beantragte sie die Abweisung des Antrags auf Erstellung eines Obergutachtens; dagegen seien Dr. med. D.________ zur mündlichen Verhandlung vorzuladen und aktuelle Vollzugs- und Therapieberichte einzuholen (pag. BK/257 f.). Die BVD teilten am 8. Mai 2023 zu den Anträgen des Beschwerdeführers mit, dass dessen Anträge auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und auf zu den