BK/193 ff.). Am 19. April 2023 stellte die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer dem Berufungsgericht den Antrag auf Anordnung bzw. Verlängerung der Sicherheitshaft für die vorläufige Dauer von sechs Monaten bis zum 18. Oktober 2023, welcher mit Verfügung des Berufungsgerichts vom 26. April 2023 gutgeheissen wurde (pag. BK/241 ff. und BK/261 ff.). Am 17. April 2023 beantragte der Beschwerdeführer in Ergänzung zu seiner Beschwerde, die Verfügung der BVD vom 12. April 2023 und das Protokoll der vernetzten Vollzugsplanungssitzung (nachfolgend: VVP) vom 3. April 2023 seien zu den Akten zu erkennen (pag. BK/209 f.).