2.1 Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht/Vorinstanz) vom 30. April 2021 wurde der Beschwerdeführer wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung, Schändung, Raufhandels, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Konsum von Amphetamin, Kokain, THC, Benzodiazepin und Methamphetamin schuldig erklärt und zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren 8 Monaten und 21 Tagen (unter Anrechnung der Polizei-, Untersuchungshaft von 323 Tagen) und einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 (bei einer Ersatzfreiheitsstrafe von 2 Tagen) verurteilt.