I. Formelles 1. Vorbemerkungen zur Aktenführung und Zitierwese Gestützt auf den Antrag der Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern (nachfolgend: BVD) auf Aufhebung der Massnahme nach Art. 60 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) und Anordnung einer stationären Massnahme nach Art. 59 StGB vom 23. September 2022 eröffnete das Regionalgericht Bern-Mittelland mit Verfügung vom 10. Oktober 2022 das nachträgliche Verfahren PEN 22 864 (Paginierung beginnend bei 1). Gegen den in diesem Verfahren ergangenen Beschluss vom 23. März 2023 erhob A._____