1. Die Beschwerde wird gutheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 27. März 2023 (EO 22 3047) wird aufgehoben. Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau wird angewiesen, das Strafverfahren weiterzuführen und beim zuständigen Regionalgericht Anklage zu erheben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2’000.00, trägt der Kanton Bern.