9 Vor diesem Hintergrund besteht durchaus die Möglichkeit, dass der Beschuldigte schon vorgängig des Eintreffens der Beschwerdeführerin im «N.________ (Zimmer)» Kontakt mit ihr gehabt und ein Treffen vereinbart hatte. Angesichts der Rückkehr seiner Freundin zum «N.________ (Zimmer)» ist auch die Vermutung nicht von der Hand zu weisen, dass er darum bemüht gewesen sein dürfte, dass die beiden Frauen nicht aufeinandertreffen. Die genauen Umstände (auch diejenigen bezüglich des Versteckens der Beschwerdeführerin auf dem Treppenaufgang zum O.____