___ nach Hause gegangen. Im Anschluss hätten sie und der Beschuldigte sich noch Sprachnachrichten geschickt, wobei die Beschwerdeführerin auch zu hören gewesen sei, wonach sie nur etwas mit dem Beschuldigten trinke und sie sich einen Film anschauen würden. Sie (H.________) hätte es dann sein lassen. Sie sei davon ausgegangen, dass die beiden lügen würden. Auch I.________ erschien es merkwürdig, dass der Beschuldigte sie am besagten Abend nach Hause schickte (Einvernahmeprotokoll von I.________ vom 16. Juni 2022 Z. 150).