So bestehen in den Akten durchaus auch Anhaltspunkte dafür, dass die Initiative zum Sexualkontakt auch vom Beschuldigten ausgegangen sein könnte. H.________ (Freundin des Beschuldigten) erklärte etwa, dass sie sich zusammen mit ihrer Freundin I.________ am Abend des 2. Januar 2022 beim Beschuldigten im «N.________ (Zimmer)» aufgehalten hätten und dieser sie um 23 Uhr nach Hause geschickt habe, wobei er sie zum K.________ (Schulhaus) begleitet und da vermutlich der Beschwerdeführerin geschrieben habe, dass sie schon ins «N.________ (Zimmer)» gehen könne. Sie und I.________ hätten gedacht, dass dies nicht stimmen könne. Sie und I.___