(Zimmer)» gewesen; anlässlich der zweiten Befragung will sie den Beschuldigten am 2. Januar 2022 spätabends wegen einer Entschuldigung aufgesucht haben). Nicht erklärbar sind weiter ihre widersprüchlichen Angaben bezüglich des Zeitpunkts, wann sie Dritten gegenüber vom Sexualkontakt mit dem Beschuldigten berichtet hat (anlässlich der ersten Befragung [Protokoll 22. April 2022, ab 14:05 Uhr] will sie 1 oder 2 Monate später ihrer Kollegin davon berichtet haben, J.________ habe sie es ca. eine Woche nach dem Vorfall erzählt [