Das Gericht muss daher im Einzelfall genau abklären, ob das Opfer den Täter wirklich provoziert hat, oder ob sich der Täter lediglich dieser Ausrede bedient, um straffrei zu bleiben. Andernfalls müssten Mädchen, die mit noch nicht 20-jährigen Jungen ausgehen möchten, "weggeschlossen" werden, weil sie riskieren, dass der Täter im Falle von sexuellen Übergriffen von vornherein ohne Strafe davonkommt.