Mit anderen Worten, es darf nicht einfach davon ausgegangen werden, ein Täter, der noch nicht 20 Jahre alt ist, sei leichter zu verführen. Hält man sich ausserdem vor Augen, dass das Argument eines über 20-jährigen Täters, er sei vom Opfer provoziert worden, ihn in keiner Weise entlastet, so ist ohnehin fraglich, ob diese Milde bei einem knapp 20-jährigen Täter gerechtfertigt ist. Das Gericht muss daher im Einzelfall genau abklären, ob das Opfer den Täter wirklich provoziert hat, oder ob sich der Täter lediglich dieser Ausrede bedient, um straffrei zu bleiben.