Das Kriterium der vom mutmasslichen Opfer ausgehenden Initiative könne für diese Beurteilung lediglich ein Indiz darstellen. Sexualisiertes Verhalten des Opfers könne nicht zwingend als Indiz für einen selbstbestimmten Umgang mit Sexualität gewertet werden (SCHEIDEGGER, in: Das Sexualstrafrecht der Schweiz, 2018, Rz. 241 mit Hinweisen). Gleichermassen erachtet auch SUTER-ZÜRCHER diejenigen Fälle fakultativer Strafbefreiung problematisch, bei denen eine Provokation durch das Opfer angenommen wird (SUTER-ZÜRCHER, Die Strafbarkeit der sexuellen Handlungen mit Kindern nach Art. 187 StGB [in: ZStStr Nr. 41, 2003] S. 115, auch zum Folgenden).